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K&R 2022, 110
BGH 
Mindestbestand an Beweistatsachen bei identifizierender Verdachtsberichterstattung (Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20)

a) Für eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst “Öffentlichkeitswert” verleihen, erforderlich. Die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, …

BGH, K&R 2022, 110-114 (Urteil vom 16.11.2021, VI ZR 1241/20)

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