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K&R 2020, 370
BVerfG 
Mitarbeiter des Monats: Parodistische Foto-Verwendung in Werbeanzeige erlaubt (Beschluss vom 22.01.2020, 1 BvR 556/19)

Es liegt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Die Werbeanzeigen gehen nicht über eine satirisch-spöttische Anspielung hinaus und haben gegenüber dem Beschwerdeführer keinen herabsetzenden oder sonst für ihn negativen Inhalt. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2020, 370 (Beschluss vom 22.01.2020, 1 BvR 556/19)

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