Möglichkeiten der Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung im Rahmen der Marktregulierung und 5G-Frequenzzuteilung
Bislang waren Mobilfunkfrequenzen mit einer sog. Diensteanbieterverpflichtung (DAV) versehen, die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, Resale zu ermöglichen. Weil diese aber mit Auslaufen der UMTS-Lizenzen im Jahr 2020 ihre Gültigkeit verlieren, hat die BNetzA angekündigt, sich unter Berücksichtigung ihrer positiven Effekte auf Frequenznutzung, Markt und Verbraucher im Rahmen der Neuvergabe freigegebener Mobilfunkfrequenzen mit der erneuten Auferlegung einer DAV zu befassen. …
Trute/Kuhlmann, K&R 2018, Heft 07-08, Beilage, 1-12
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Kommunikation & Recht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Kommunikation & Recht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.