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K&R 2024, 503
EuGH 
Nachweis bei Schadensersatz wegen Datenschutzverletzung (Urteil vom 20.06.2024, C-590/22)

Art. 82 Abs. 1 der VO (EU) 2016/679 […] ist dahin auszulegen, dass ein Verstoß gegen diese Verordnung für sich genommen nicht ausreicht, um einen Anspruch auf Schadenersatz nach dieser Bestimmung zu begründen. Die betroffene Person muss auch das Vorliegen eines durch diesen Verstoß verursachten Schadens nachweisen, ohne dass dieser Schaden jedoch einen gewissen Schweregrad erreichen müsste.

EuGH, K&R 2024, 503-506 (Urteil vom 20.06.2024, C-590/22)

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