Neuer Drei-Stufen-Test für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt Beauftragung durch den Gesetzgeber
Die Rundfunkpolitik überlegt derzeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Konkretisierung ihres Angebotsauftrags mehr Flexibilität einzuräumen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass ein Verzicht auf legislatorische Beauftragung nur bei Durchführung des Drei-Stufen-Tests für neue oder geänderte Rundfunkprogramme zulässig ist. Überdies bedarf der Drei-Stufen-Test mit Blick auf die grundrechtlich geschützten Interessen der Beitragszahler in materiell- und organisationsrechtlicher Hinsicht einer Neuregelung.…
Gersdorf, K&R 2019, 549-556
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Kommunikation & Recht
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