Ohne Umsatzsteuer: Besserstellung des Urheberrechtsverletzers durch Schadensersatz statt Lizenzgebühr?
Das Urheberrecht sieht als Regelfall den Rechteerwerb vor der Nutzung vor (§ 31 Abs. 2 UrhG). In der Praxis kommt es jedoch häufig zu zumindest fahrlässig begangenen Lizenzverstößen, die einen nachträglichen Rechteerwerb erforderlich machen oder zu Schadensersatzforderungen führen. Je nach Fallgestaltung kann dabei eine unterschiedliche Besteuerung des zu zahlenden Betrages teilweise zu einer Besserstellung des Rechtsverletzers führen – ein steuerrechtlicher Anreiz für Urheberrechtsverletzungen, …
Kähler, K&R 2017, 369-371
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Kommunikation & Recht
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