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K&R 2018, 577
BGH 
Ordnungsmittelandrohung durch Schuldner nicht zulässig (Beschluss vom 07.06.2018, I ZB 117/17)

Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO kann allein der Gläubiger stellen. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2018, 577-578 (Beschluss vom 07.06.2018, I ZB 117/17)

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