Parfümfotos bei eBay: Ausräumung der Wiederholungsgefahr nach erneutem Rechtsverstoß (Urteil vom 05.12.2014, 6 U 57/14)
Begeht der Schuldner nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der die Wiederholungsgefahr beseitigt wurde, einen identischen Rechtsverstoß, entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung durch einen erneuten – auch unverschuldeten – Rechtsverstoß begründete Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich 213allenfalls durch eine weitere Unterlassungserklärung mit einer gegenüber der Ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden. …
OLG Köln, K&R 2015, 212-213 (Urteil vom 05.12.2014, 6 U 57/14)
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