Presse-Anfragen an Betroffene begründen noch keine Erstbegehungsgefahr (Urteil vom 08.03.2017, 9 O 20869/16)
Der grundrechtlich geschützte Anspruch auf Pressefreiheit gebietet es, an die drohende Erstbegehungsgefahr hohe Anforderungen zu stellen. Andernfalls könnten Medien aus Sorge vor vorbeugenden Unterlassungsansprüchen von gebotenen Recherchemaßnahmen Abstand nehmen, um eine geplante Veröffentlichung nicht zu gefährden. Daher vermögen Recherchemaßnahmen und im Rahmen der Recherche an die Betroffenen gerichtete Anfragen eine Erstbegehungsgefahr regelmäßig noch nicht zu begründen. …
LG München I, K&R 2017, 664-666 (Urteil vom 08.03.2017, 9 O 20869/16)
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