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K&R 2017, 633
BGH 
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen Stadtwerke wegen Wahlkampffinanzierung (Urteil vom 16.03.2017, I ZR 13/16)

a) Der Begriff der Behörde im Sinne des presserechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß § 4 Abs. 1 LPresseG NW erfasst auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden.

BGH, K&R 2017, 633-637 (Urteil vom 16.03.2017, I ZR 13/16)

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