Rechtsmissbrauch bei Ansprüchen gegenüber Bewertungsportalen II (Beschluss vom 26.06.2025, 324 O 40/25)
Die bewertete Antragstellerin hat in Abrede genommen, dass es sich bei dem Bewertenden um einen echten Kunden handelt. Dies ist grundsätzlich hinreichend, um reaktive Prüfpflichten der Portalbetreiberin auszulösen. Etwas anderes ergibt sich jedoch, wenn sich der Klarname des Bewerters, also seine Identität, schon aus der Bewertung selbst ergibt. In einem solchen Fall bedarf es aufgrund der Vorbeugung von Rechtsmissbrauchs einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Geschäftskontakts. …
LG Hamburg, K&R 2025, 589 (Beschluss vom 26.06.2025, 324 O 40/25)
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Kommunikation & Recht
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