Sanktion durch behördliche Öffentlichkeitsinformation – eine datenschutzrechtliche Betrachtung
Behördliches Informationshandeln kann sowohl Präventions- als auch Sanktionswirkung entfalten. Die Öffentlichkeitsinformation durch Datenschutzbehörden über deren Tätigkeit dient zunächst der Erfüllung des Öffentlichkeitsinteresses der Allgemeinheit. Der vorliegende Beitrag wendet sich hieran anknüpfend der Frage zu, wo die Grenzen der aufsichtsbehördlichen Öffentlichkeitsinformation durch Datenschutzrecht in der Unterscheidung von (bloßer) Bekanntmachung einerseits und (echter) Sanktion andererseits verlaufen.…
Paal, K&R 2020, 8-13
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Kommunikation & Recht
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