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K&R 2019, 796
OLG Köln 
Smartphone-Verkäufer muss nicht auf fehlende Android-Sicherheitsupdates hinweisen (Urteil vom 30.10.2019, 6 U 100/19)

Die Beklagte erfüllt nicht den Tatbestand der Irreführung durch Unterlassen. Die Information, dass ein Smartphone bereits zum Zeitpunkt des Anbietens Sicherheitslücken aufweist, ist für den Verbraucher nicht wesentlich. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, K&R 2019, 796-799 (Urteil vom 30.10.2019, 6 U 100/19)

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