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K&R 2023, 79
OLG München 
Social-Media-Account darf nur mit Begründung gesperrt werden (Urteil vom 20.09.2022, 18 U 6314/20 P)

Dem Kläger steht gegen die Betreiberin der Social-Media-Plattform ein Anspruch auf Unterlassung zu, ihn auf der Social-Media-Plattform zu sperren, ohne ihm zugleich den Anlass der Sperrung mitzuteilen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf eine Mitteilung „in speicherbarer Form“ sowie „der Begründung, weshalb es sich um einen Verstoß handeln soll“, besteht dagegen nicht. (Leitsatz der Redaktion)

OLG München, K&R 2023, 79 (Urteil vom 20.09.2022, 18 U 6314/20 P)

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