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K&R 2015, 417
Hanseatisches OLG Hamburg 
Umfang des Berichtigungsanspruchs nach zulässiger Verdachtsberichterstattung (Urteil vom 10.02.2015, 7 U 44/12)

Dem Kläger steht ein Berichtigungsanspruch zu, da der von der Beklagten veröffentlichte Verdacht nachweislich unberechtigt ist, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit in erheblichem Maße herabsetzt und diese Rufbeeinträchtigung fortdauert. Mit der Wahl der Überschrift “Nachtrag” hat der Kläger den vom BGH gestellten Anforderungen, dass für die Überschrift ein neutraler Begriff zu wählen ist, …

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2015, 417-419 (Urteil vom 10.02.2015, 7 U 44/12)

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