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K&R 2017, 352
OVG Lüneburg 
Unerlaubtes Glücksspiel durch Online-Cent-Auktion (Beschluss vom 14.03.2017, 11 ME 236/16)

Eine Online-Cent-Auktion, bei der die Gebotsabgabe für ein Produkt unter Einsatz von zuvor in Mengenpaketen erworbenen Gebotspunkten ohne Kaufoption erfolgt und die Kosten für erworbene Gebotspunkte nicht erstattet und im Gewinnfall nicht auf den Produktpreis angerechnet werden, ist unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Sinne der §§ 3 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV. (Leitsatz des Gerichts)

OVG Lüneburg, K&R 2017, 352-354 (Beschluss vom 14.03.2017, 11 ME 236/16)

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