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K&R 2018, 321
BVerfG 
Ungerechtfertigte Gegendarstellung auf Titelblatt verletzt Pressefreiheit (Beschluss vom 07.02.2018, 1 BvR 442/15)

Der Sinngehalt der Titelseitenüberschrift “J. – Sterbedrama um seinen besten Freund – Hätte er ihn damals retten können?” konnte keinen Gegendarstellungsanspruch begründen. Der Frage fehlt ein hinreichender tatsächlicher Gehalt. Es fehlt für die Auferlegung des Abdrucks einer Gegendarstellung in Blick auf die Pressefreiheit somit an einer rechtfertigenden Grundlage. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2018, 321-323 (Beschluss vom 07.02.2018, 1 BvR 442/15)

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