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K&R 2018, 199
OLG Dresden 
Unverpixelte Bildberichterstattung im Zusammenhang mit Strafverfahren kann zulässig sein (Beschluss vom 27.11.2017, 4 W 993/17)

Ein das Anonymitätsinteresse überwiegendes Informationsinteresse an der unverpixelten Abbildung eines Angeklagten ist bei Strafverfahren, für die nach § 120 GVG das Oberlandgericht zuständig ist, regelmäßig gegeben.

OLG Dresden, K&R 2018, 199-200 (Beschluss vom 27.11.2017, 4 W 993/17)

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