Unzulässige Einholung von telefonischen Werbe-Einwilligungen bei Kundenzufriedenheitsabfragen (Beschluss vom 31.07.2015, 12 N 71.14)
Die Telefonnummern der betroffenen Kunden wurden von der Klägerin von vornherein in zweifacher Hinsicht genutzt; zum einen für eine – für sich genommen nicht beanstandete – Abfrage der Kundenzufriedenheit und zum anderen für eine – bereits bei Herstellung der Telefonverbindung – zugleich bezweckte Einholung der Einwilligung in Werbung. Für den Tatbestand des Nutzens der privaten Telefonnummern kann es nicht allein darauf ankommen, …
OVG Berlin-Brandenburg, K&R 2015, 678-680 (Beschluss vom 31.07.2015, 12 N 71.14)
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