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K&R 2016, 210
LG München I 
Unzureichende “Sponsored”-Kennzeichnung von Werbe-Link (Beschluss vom 18.09.2015, 4 HK O 21172/14)

Die Beklagte hat auf ihrem Portal mit redaktionellen Inhalten zu Gesundheitsthemen einen Link auf die Website des Unternehmens B. mit Produktwerbung gesetzt. Sie hat hierbei nicht hinreichend deutlich gemacht, dass es sich bei dem Beitrag auf der Seite der B. um Werbung handelt. Der Hinweis “Sponsored” unterhalb der Verlinkung reicht hierfür nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)

LG München I, K&R 2016, 210-211 (Beschluss vom 18.09.2015, 4 HK O 21172/14)

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