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K&R 2006, 281
 
BGH
Verantwortlichkeit des Inhabers eines Telefonanschlusses für R-Gesprächskosten, wenn Dritte R-Gespräche annehmen

§§ 164, 312 d Abs. 3;

BGH vom 16.03.2006 - III ZR 152/05
K&R 2006, 281 (Heft 6)

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