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K&R 2020, 707
BFH 
Verfahrensmangel durch pauschalen Verweis auf allgemein zugängliche Internetquellen (Beschluss vom 23.04.2020, X B 156/19)

Das FG verletzt die Pflicht, seine Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO), wenn es für die Bestimmung 708streitiger Schätzungsgrundlagen auf “allgemein zugängliche Quellen im Internet” zurückgreift, diese aber weder dauerhaft sichert noch in nachprüfbarer Weise bezeichnet. (Leitsatz des Gerichts)

BFH, K&R 2020, 707-708 (Beschluss vom 23.04.2020, X B 156/19)

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