Verletzung rechtlichen Gehörs bei Klage gegen presseähnliche Beiträge (Beschluss vom 04.02.2021, I ZR 79/20)
Das Berufungsgericht hat zu Unrecht angenommen, die in Bezug genommenen Anlagen – der USB-Stick und die Anlagenordner – grenzten in der Verknüpfung “und/oder” den Umfang des Verbots nicht hinreichend 334klar und eindeutig ab, weil sie sich in Umfang und Inhalt unterschieden. Dieses Verständnis überspannt die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags und verletzt die Klägerinnen dadurch in ihrem Recht auf rechtliches Gehör. …
BGH, K&R 2021, 333-335 (Beschluss vom 04.02.2021, I ZR 79/20)
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Kommunikation & Recht
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