Verlinkung auf Live-Streams unter Paywall-Umgehung kann nach nationalem Recht unzulässig sein (Urteil vom 26.03.2015, C-279/13)
Art. 3 Abs. 2 der RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der in Art. 3 Abs. 2 Buchst. d dieser Richtlinie genannten Sendeunternehmen auf Handlungen der öffentlichen Wiedergabe ausdehnt, …
EuGH, K&R 2015, 315-317 (Urteil vom 26.03.2015, C-279/13)
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Kommunikation & Recht
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