Verpflichtende Datenweitergabe-Einwilligung bei Internet-Gewinnspiel wettbewerbswidrig
1. Eine nach Beendigung einer sportlichen Großveranstaltung eingereichte Klage, mit der mit der Verlosung von Eintrittskarten verbundene Umstände als wettbewerbswidrig beanstandet werden, ist - auch wenn der Antrag ausdrücklich nur das konkret veranstaltete Sportereignis nennt - regelmäßig dahin auszulegen, dass die Ticket-Verlosung "wie" bei diesem Ereignis beanstandet wird.
2. Wird die Teilnahme des Verbrauchers an eine Verlosung von seiner Erklärung abhängig gemacht, mit der Weitergabe von persönlichen Daten an Drittunternehmen und mit Werbeanrufen einverstanden zu sein, so liegt eine unangemessene unsachliche Beeinflussung i. S. des § 4 Nr. 1 UWG jedenfalls dann vor, wenn der Verbraucher über die vorgenannte Koppelung erst ins Bild gesetzt wird, nachdem er sich bereits für die Teilnahme an der Verlosung entschieden hat. (Leitsätze des Gerichts)
KuR 2008, S. 48
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