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K&R 2025, 663
BGH 
Vertrag mit Tanzschulen über Pauschalvergütung stellt Gesamtpauschalvertrag dar (Urteil vom 22.05.2025, I ZR 133/23)

a) Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO kommt bei der Festsetzung eines Gesamtvertrags nach § 35 VGG nicht in Betracht, wenn das Gericht vertragliche Regelungen trifft, die sich innerhalb der Reichweite (auch nur) eines der sich gegenüberstehenden Parteianträge bewegen.

BGH, K&R 2025, 663 (Urteil vom 22.05.2025, I ZR 133/23)

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