Volksverhetzung durch Abbildung in sozialem Netzwerk (Beschluss vom 04.02.2025, 3 StR 468/24)
Der Angeklagte hat mit seiner karikaturhaft wirkenden Abbildung zur Kritik an Corona-Impfungen in dem sozialen Netzwerk eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung öffentlich verharmlost. Die Abbildung mit dem enthaltenen Schriftzug „Impfen macht frei“ verschleiert und bagatellisiert das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischer Juden und anderer vom nationalsozialistischen Regime verfolgten Gruppen in seinem wahren Gewicht. …
BGH, K&R 2025, 399-401 (Beschluss vom 04.02.2025, 3 StR 468/24)
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