Webseitenbetreiber ist für Datenverarbeitung durch Social Plugins Dritter mitverantwortlich (Urteil vom 29.07.2019, C-40/17)
Die Art. 22 bis 24 der RL 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, …
EuGH, K&R 2019, 562-568 (Urteil vom 29.07.2019, C-40/17)
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Kommunikation & Recht
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