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K&R 2015, 586
BGH 
Widerrufsrecht bei Online-Heizölbestellung (Urteil vom 17.06.2015, VIII ZR 249/14)

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB a. F. ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2015, 586-588 (Urteil vom 17.06.2015, VIII ZR 249/14)

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