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K&R 2016, 771
VGH München 
Zeitungsverlagsgesellschaft als Rundfunkanbieter von Beitragspflicht befreit (Urteil vom 23.08.2016, 7 BV 15.15)

Eine Zeitungsverlagsgesellschaft, die nach Landesrecht als private Rundfunkveranstalterin oder -anbieterin zugelassen ist, hat gem. § 5 Abs. 6 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keinen Rundfunkbeitrag zu entrichten, ohne dass es darauf ankommt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Veranstalten von Rundfunk tatsächlich zum Kern des von ihr betriebenen Geschäfts gehört. …

VGH München, K&R 2016, 771-772 (Urteil vom 23.08.2016, 7 BV 15.15)

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