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K&R 2018, 348
OVG Nordrhein-Westfalen 
Zur Einordnung von E-Mail-Diensten als Telekommunikationsdienst (Beschluss vom 26.02.2018, 13 A 17/16)

Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des EuGH zu folgenden Fragen eingeholt:

OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2018, 348-353 (Beschluss vom 26.02.2018, 13 A 17/16)

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