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K&R 2020, 91
VG Regensburg 
Zu frühe Presseinformation der Staatsanwaltschaft verletzt Recht auf faires Verfahren (Urteil vom 23.07.2019, 4 K 17.1570)

Zwar war die Staatsanwaltschaft zur Information der Presse über die erfolgte Anklageerhebung berechtigt. Durch die zeitliche Ausgestaltung ihrer Pressearbeit – zwei Stunden nach Übermittlung des Anklagesatzes an die Verteidiger des Klägers – hat die Anklagebehörde jedoch das Recht des Klägers auf ein faires Verfahren verletzt. (Leitsatz der Redaktion)

VG Regensburg, K&R 2020, 91-96 (Urteil vom 23.07.2019, 4 K 17.1570)

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