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K&R 2008, 46
OLG Düsseldorf 
Zur presserechtlichen Kennzeichnungspflicht als Anzeige

Der Klägerin steht kein Werklohn für die Veröffentlichung der Fotografien des Unternehmens der Beklagten in der Zeitschrift "W" zu, weil der zugrunde liegende Vertrag nichtig ist. Der von der Klägerin behauptete Vertrag über die entgeltliche Veröffentlichung der Bilder als Ergänzung zu dem schriftlichen Beitrag verstößt gegen § 10 LPG NW. (Leitsatz der Redaktion)

KuR 2008, S. 46

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