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K&R 2017, 594
LG Frankfurt a. M. 
Zulässigkeit einer kostenpflichtigen automatischen Datenvolumenerhöhung bei Mobilfunkverträgen (Urteil vom 23.03.2017, 24 O 148/16)

Ein mehrmaliges, automatisches und kostenpflichtiges Erhöhen des Datenvolumens eines Mobilfunkvertrages nach Aufbrauchen des Grundvolumens verstößt weder gegen das Transparenzgebot noch gegen die Bestimmungen des § 312 a BGB, wenn von Vertragsbeginn an klar ist, dass die automatische Erhöhung einen Teil des Mobilfunktarifs darstellt. (Leitsatz der Redaktion)

LG Frankfurt a. M., K&R 2017, 594-596 (Urteil vom 23.03.2017, 24 O 148/16)

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