Zum Entwurf der Musterwiderrufsbelehrung des BMJ
Neue Probleme im alten Gewand
Im Rahmen des Fernabsatzrechtes beschäftigt insbesondere die Widerrufsbelehrung seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) Literatur und Rechtsprechung. Erheblichen Beitrag dazu leistete das überobligatorisch zur Verfügung gestellte, in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV abgedruckte, Muster für eine Widerrufsbelehrung, das nach Ansicht des Normgebers den Anforderungen des BGB genügt. In § 14 Abs. 1 BGB-InfoV heißt es: "Die Belehrung über das Widerrufsrecht genügt den Anforderungen des § 355 Abs. 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn das Muster der Anlage 2 in Textform verwandt wird". Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat nunmehr einen Entwurf einer überarbeiteten Musterwiderrufsbelehrung zur Diskussion gestellt. Der vorliegende Beitrag erörtert die vom BMJ aufgeworfenen Probleme und diskutiert die vorgeschlagenen Lösungsansätze des Bundesministeriums anhand des Beispiels des bedeutendsten Fernabsatzgeschäfts, dem Kauf von Waren.
KuR 2008, S. 12
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