Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs gegen den Access-Provider bei Filesharing des Kunden
Kurz und KnappDer EuGH musste sich jüngst mit einer Frage im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Immaterialgüterschutz beschäftigen. Die Frage lautete, ob Access-Provider Auskunft über Daten ihrer Kunden erteilen müssen, sofern über zur Verfügung gestellte IP-Adressen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden. Der EuGH entschied, dass die Regelungen der DSGVO der Auskunftserteilung und der vorgelagerten Speicherung der IP-Adressen durch Dienstleister nicht entgegenstehen, …
Gernhardt, K&R 2021, 551-554
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Kommunikation & Recht
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