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K&R 2016, 358
OLG Frankfurt a. M. 
Zuständigkeitsstreitwert bei Unterlassungsklage gegen E-Mail-Werbung (Beschluss vom 02.03.2016, 6 W 9/16)

Der Zuständigkeitsstreitwert für eine gegen die Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung gerichtete, auf §§ 823, 1004 BGB gestützte Unterlassungsklage liegt im Regelfall unter 3000,– €; zuständig ist daher das Amtsgericht. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2016, 358-359 (Beschluss vom 02.03.2016, 6 W 9/16)

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