… erfordert eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Breitbandförderung gerade in der Finanzkrise ein ex ante regulatorisch justiertes Beihilfenmaß!
Die von der Kommission in mehreren Entscheidungen – nach Maßgabe des netzinfrastrukturellen Durchdringungsgrades – vorgenommene Einteilung in „schwarze“, „graue“ und „weiße“ Breitbandfördergebiete folgt eher dem Schrotflintenprinzip als einem regulatorisch justierten Beihilfenmaß. Während Breitbandfördermaßnahmen in „weißen“, also netzinfrastrukturell wenig entwickelten Gebieten zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Pflichten EG-beihilfenrechtskonform gestellt werden können, …
Koenig, N&R 2009, 136
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