Anpassung der Erlösobergrenze im Hinblick auf eine geänderte Bestimmung des Qualitätselements (Beschluss vom 11.02.2020, EnVR 122/18)
Hat die Regulierungsbehörde die Erlösobergrenze im Hinblick auf eine geänderte Bestimmung des Qualitätselements von Amts wegen anzupassen, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass eine auch rückwirkende Anpassung nach Möglichkeit vermieden wird. Erforderlichenfalls soll jedoch eine auch rückwirkende Anpassung erfolgen, um die fortlaufende und gleichmäßige Anpassung der Erlösobergrenze an die tatsächlichen Veränderungen möglichst lückenlos zu gewährleisten. …
BGH, N&R 2020, 178-180 (Beschluss vom 11.02.2020, EnVR 122/18)
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