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NUR 2017, 54
VG Köln 
Beabsichtigte Ablehnung des Zugangs zu einer Serviceeinrichtung (Beschluss vom 25.10.2016, 18 L 2337/16)

Maßgeblich für eine Entscheidung der Regulierungsbehörde im Verfahren der Vorabprüfung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ERegG sind nicht die Umstände zum Zeitpunkt der Unterrichtung durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sondern allein die Umstände, die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beschlusskammer vorliegen.

VG Köln, N&R 2017, 54-55 (Beschluss vom 25.10.2016, 18 L 2337/16)

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