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NUR 2018, 124
VG Köln 
Behördliche Vorgaben bei einer beabsichtigten Ablehnung von Anträgen auf Zuweisung einer nicht betriebssicheren Zugtrasse (Beschluss vom 20.12.2017, 18 L 4163/17)

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, mit dem die Bundesnetzagentur nach § 73 Abs. 1 ERegG die beabsichtigte Ablehnung eines Antrags auf Zuweisung einer Zugtrasse ablehnt, ist das Ergehen dieses Beschlusses.

VG Köln, N&R 2018, 124-125 (Beschluss vom 20.12.2017, 18 L 4163/17)

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