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NUR 2013, 163
BVerwG 
Beschränkung der Missbrauchsvermutung im Telekommunikationssektor auf die Gewährung des Zugangs zu Vorleistungen (Beschluss vom 19.02.2013, 6 B 37.12)

Der Zugang zu den intern genutzten oder am Markt angebotenen Leistungen des marktmächtigen Unternehmens, an dessen unterschiedliche Gewährung die Diskriminierungsvermutung des § 42 Abs. 2 TKG anknüpft, umfasst nur solche Leistungen, welche der Wettbewerber zu nutzen beabsichtigt, um auf der Grundlage der bezogenen Leistung eigene Dienste anbieten zu können.

BVerwG, N&R 2013, 163-165 (Beschluss vom 19.02.2013, 6 B 37.12)

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