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NUR 2024, 313
BayObLG 
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Energiewirtschaftssache (Beschluss vom 25.06.2024, 101 AR 68/24 e)

Die Sonderzuständigkeit des § 102 Abs. 1, § 106 Abs. 1 EnWG ersteckt sich nicht auf Fragen der Zuständigkeitsbestimmung, so dass die Frage, ob im Einzelfall eine Energiewirtschaftssache vorliegt, in die Entscheidungskompetenz des jeweils angerufenen Gerichts und im Falle eines negativen Kompetenzkonflikts in die Zuständigkeit des nach § 36 Abs. 1 oder 2 ZPO zuständigen Gerichts fällt.

BayObLG, N&R 2024, 313-316 (Beschluss vom 25.06.2024, 101 AR 68/24 e)

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