Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes
von Dr. Joachim Pfeiffer, MdB*
Die unionsgeführte Bundesregierung war 1998 maßgeblich für die Öffnung der Strom- und Gasmärkte verantwortlich.
Doch die anfänglich neue Marktdynamik, aus der Preisentlastung und eine Zunahme der Marktakteure resultierten, ist ins Stocken geraten. Schuld daran ist vor allem die verschleppte Fortentwicklung der Energiemarktliberalisierung.
Dank der EG-Beschleunigungsrichtlinien für den Strom- und Gasmarkt aus dem Jahr 2003 muss in Deutschland das Energiewirtschaftsgesetz novelliert werden. Die CDU/CSU will diesen Umstand nutzen, um endlich den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern. Regulierung ist dabei nur auf den Netzbereich zu beschränken, da hier ein natürliches Monopol vorliegt und die Marktkräfte versagen. Damit wird auch der Wettbewerb in den vor- und nachgelagerten Bereichen gestärkt, also in der Erzeugung und im Handel.
Die bislang im Rahmen der Verbändevereinbarungen und allgemeinen Preisaufsicht angewandten Instrumente Kostenkontrolle und Vergleichsmarktverfahren sind dafür keine ausreichende Grundlage. Notwendig ist die Ergänzung um eine dynamische Anreizregulierung. Sie ist die zentrale Säule für die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen. Vorhandene Effizienzpotentiale könnendurch sie kostenmindernd erschlossen werden und ihren Beitrag zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen im europäischen Kontext leisten.
Die Union will möglichst rasch Impulse für die Wettbewerbsförderung setzen. Die Implementierung der Anreizregulierung muss daher innerhalb eines Jahres erreicht werden.
Dies ist Aufgabe des Regulierers unter gesetzlichen Vorgaben, die methodenoffen zu gestalten sind. Dabei steht er vor der anspruchsvollen Aufgabe, ein System zu entwickeln, das Effizienz- und Qualitätsziele in Einklang bringt.
Weitere unabdingbare Voraussetzung für mehr Wettbewerb auf dem Gas- und Strommarkt ist eine erfolgreiche Entflechtung der Bereiche Netz, Erzeugung und Vertrieb. Nur unter Ausschaltung von Interessenüberschneidungen lässt sich ein diskriminierungsfreier Netzzugang erreichen.
Dies ist die Grundlage für den Markteintritt neuer Akteure, der für entsprechenden Preisdruck beim Angebot von Strom und Gas sorgt. Was im Stromsektor weitestgehend erreicht ist, liegt beim Gas noch ziemlich im Argen. So muss über ein taugliches Einspeise-/Ausspeise-Modell (Entry-/Exit-Modell) endlich Börsenfähigkeit im Gasbereich herbeigeführt werden. Das ist die Messlatte für die einzelnen Paragraphen im Gesetz und in den Verordnungen.
Nachbesserungsbedarf besteht aus Sicht der Union weiterhin bei der Vorabgenehmigung und den Kalkulationsmethoden der Entgelte, bei der Finanzierung der Regulierungsbehörde sowie bei der Ausgestaltung der Stromkennzeichnungsvorschriften. Dabei muss der Gesetzgeber darauf achten, eine ordentliche Balance zwischen einer möglichst schlanken Behörde und der Schaffung besserer Wettbewerbsbedingungen zu erreichen.
Trotz der noch zahlreichen strittigen Punkte muss der Politik letztlich eine rasche Einigung in diesem Frühjahr gelingen. Das verlangen nicht nur die Drohungen aus Brüssel, sondern auch die drängende Notwendigkeit nach Planungs- und Investitionssicherheit am Energiestandort Deutschland.
* | Berichterstatter für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. |