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NUR 2019, 257
Güntner 

Die neue Bundesfernstraßenverwaltung

Eine Jahrhundertreform

Dr. Michael Güntner*

Abbildung 1

Im Sommer 2017 wurde im Zuge der Gesetze zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die Grundlage für die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung geschaffen. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Bundesautobahnen in Bundesverwaltung und nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder geführt. Der Bund hat dann die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und auf Antrag eines Landes auch für die Bundesstraßen im jeweiligen Land.

Zur Erledigung dieser Aufgaben kann sich der Bund einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Privatisierungen der Infrastruktur und der Gesellschaft sind verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Wesentliches Ziel der Reform ist, eine dauerhaft leistungsfähige und sichere Infrastruktur, bundesweite Qualitätsstandards und effiziente Strukturen sowie einheitliche Steuerungselemente zu schaffen. Systembedingte Reibungsverluste sollen durch die Entflechtung von Landes- und Bundeszuständigkeiten beseitigt und so die Zukunftsfähigkeit unseres großen Verkehrsnetzes langfristig gesichert werden.

Der Bund gründete im September 2018 die Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die seit Januar 2019 als „Die Autobahn GmbH des Bundes“ firmiert.

Im Oktober 2018 errichtete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in seinem Geschäftsbereich das Fernstraßen-Bundesamt als neue Bundesoberbehörde.

Das Fernstraßen-Bundesamt wird künftig im Kern hoheitliche Aufgaben wie die Planfeststellung für den Bau von Bundesautobahnen durchführen und Dienstherr für die Bundesbeamtinnen und -beamten sein, die bei der Autobahn GmbH tätig werden.

Die Autobahn GmbH und das Fernstraßen-Bundesamt befinden sich im Aufbau, um am 1. Januar 2021 ihre operative Arbeit aufzunehmen. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Im Fokus stehen der Personalaufbau, die Projektüberleitungsvoraussetzungen, die Beschaffung von Räumlichkeiten und Informationstechnologie. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Standortkonzepte erstellt. Straßenbau braucht regionale Kompetenz. Die Gesellschaft wird neben der Zentrale in Berlin zehn Niederlassungen haben, die bundesweit 41 Außenstellen haben. Auch die Autobahnmeistereien bleiben an ihren Standorten erhalten. Das Fernstraßen-Bundesamt hat neben dem Hauptsitz in Leipzig weitere Standorte in Hannover, Gießen und Bonn.

Die Reform betrifft rund 15 000 Beschäftigte. Der Bund wird alle vom Übergang betroffenen wechselbereiten Beschäftigten unter Wahrung der gesetzlich verankerten Besitzstände übernehmen. Alternativ ist es möglich, dass die Beschäftigten weiter beim Land beschäftigt bleiben und für die neuen Bundeseinrichtungen arbeiten. Der Personalübergang wird derzeit vorbereitet.

Mit einer Reform dieser Größenordnung sind große Chancen verbunden. Diese gilt es jetzt zu nutzen.

*

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 
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