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NUR 2007, 118
OLG Düsseldorf 
Eilrechtsschutz gegen nur teilweise stattgebende Genehmigung von Netzzugangsentgelten (Beschluss vom 29.03.2007, VI-3 Kart 466/06 (V))

Als ungeschriebene Voraussetzung für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 77 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 i.V.m. S. 4 EnWG ist hierfür eine „Anfechtungslage“ zu fordern, in der sich das Hauptbegehren des Antragstellers auf die Beseitigung eines Verwaltungsakts richtet.

OLG Düsseldorf, N&R 2007, 118-120 (Beschluss vom 29.03.2007, VI-3 Kart 466/06 (V))

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