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NUR 2024, 213
Haller 

Ein Wasserstoffkernnetz für Deutschland

Barbie Kornelia Haller*

Abbildung 1

Um die Energiewende voranzutreiben, braucht es viele Akteure. Die Bundesnetzagentur ist einer davon. Wasserstoff, insbesondere grüner Wasserstoff, spielt dabei eine zentrale Rolle. Ohne ihn ist ein klimaneutrales Energiesystem nicht denkbar. Unbestritten ist er vielfältig einsetzbar. Zudem ist er als Speicher für erneuerbaren Strom geeignet. Allerdings steht er nur begrenzt zur Verfügung und es braucht Energie, um ihn überhaupt herzustellen. Und wenn es soweit ist, dass wir Erdgas durch klimaneutral erzeugten Wasserstoff ersetzen können, müssen wir ihn auch transportieren. Dafür braucht es ein Netz. Die vorhandenen Gasnetze müssen umgebaut werden, weil Wasserstoff- und Erdgas bzw. Methanmoleküle unterschiedliche Eigenschaften haben. Schauen wir uns nun an, wo wir bei dem Prozess zur Umsetzung dieses großen Plans stehen.

Ziel ist ein Wasserstoffkernnetz für Deutschland ab dem Jahr 2032. Diese neue Infrastruktur soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland miteinander verbinden. Gemeint sind z. B. große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wasserstoff ist eine klimafreundliche Alternative zu den fossilen Energieträgern, vorausgesetzt, die Herstellung basiert auf erneuerbaren Energien. Außerdem können wir das neue Netz zu großen Teilen auf dem alten aufbauen: Sowohl Gaskraftwerke als auch -leitungen können jedenfalls in Teilen umgerüstet werden.

Zentral ist jetzt ein klares Bekenntnis zu den Rahmenbedingungen. Potentielle Produzenten, Nutzer und Netzbetreiber wollen wissen, womit sie es zu tun haben. Mit welcher Nachfrage ist zu rechnen? Mit welchen Kosten, welchem Nutzen? Es bestehen also gegenseitige Abhängigkeiten, die nicht zu Abwarten oder Blockade führen dürfen. Hier schafft das Kernnetz einen gemeinsamen Referenzpunkt.

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben am 22. Juli 2024 den Antrag für das Wasserstoffkernnetz bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Er sieht eine Leitungslänge von 9666 Kilometern vor. Es wird mit Kosten von insgesamt 19,7 Milliarden Euro gerechnet. Wir als Bundesnetzagentur wollen für das Kernnetz bis Ende September die Genehmigung erteilen. Dazu prüfen wir nun den Antrag und haben der Öffentlichkeit nochmal die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen.

Um das Verfahren zügig durchzuführen, hatten wir den Antragsentwurf bereits Ende 2023 konsultiert.

Unser Ziel ist der schnelle Hochlauf des Wasserstoffmarkts. Ein wichtiges Kriterium ist auch die Einbindung in ein europäisches Wasserstoffnetz. Deshalb tauschen wir uns schon von Beginn der Planung an mit unseren Nachbarn aus.

Die Entwicklung im Wasserstoffbereich wird dynamisch sein, die Bedarfe werden sich verändern. Deshalb muss es möglich sein, auf den Planungen für das Kernnetz aufzusetzen. Im April hat der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des EnWG beschlossen. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoffnetzhochlaufs, indem eine umfassende integrierte Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- sowie das zukünftige Wasserstofftransportnetz eingeführt wird. Der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff wird schon im kommenden Jahr veröffentlicht. Außerdem enthält das Gesetz die notwendigen Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann. Eine neue Infrastruktur zu finanzieren ist eine komplexe Aufgabe.

Pionier zu sein ist faszinierend, aber es heißt eben auch, Unwägbares zu akzeptieren. Die Lösung muss am Ende zweierlei umfassen: die Sicherheit der Energieversorgung und ein auskömmliches Investitionsumfeld für die beteiligten Unternehmen. Investoren brauchen dazu ein verlässliches und transparentes Regelwerk.

Und damit bin ich bei unserem Kerngeschäft angelangt: Regulierung. Einig sind wir uns darüber, dass alle Betreiber des Kernnetzes verbindlich reguliert werden. Einigkeit besteht auch darüber, dass es ein bundesweit einheitliches Netzentgelt geben soll. Beim Thema Eigenkapitalzinssatz hat die Netzagentur viel Erfahrung aus anderen regulierten Sektoren. Ab 2028 werden wir diesen unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erkenntnisse festlegen. Zudem sind Mechanismen zur langfristigen Absicherung der Finanzierung vorgesehen. Als Stichworte seien hier Hochlaufentgelt und Amortisationskonto genannt. Dieser Rahmen schafft Verlässlichkeit und Transparenz für Netznutzende und Netzbetreiber.

Das Wasserstoffkernnetz wird all das vereinen, worauf es ankommt: Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit.

*

Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur.

 
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