Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes für das eingesetzte Kapital in telekommunikationsrechtlicher Entgeltgenehmigung (Urteil vom 11.04.2018, 21 K 5529/15)
Bei der Entscheidung über die Methode zur Ermittlung des Zinssatzes für das eingesetzte Kapital im Rahmen der Bestimmung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung i. S. d. § 32 Abs. 1 S. 1 TKG sind die Folgen der Wahl zwischen der Kapitalmarktmethode („Capital Asset Pricing Model“, CAPM) einerseits und der Bilanzwertmethode andererseits im Hinblick auf die Aspekte des Nutzerinteresses, …
VG Köln, N&R 2018, 239-242 (Urteil vom 11.04.2018, 21 K 5529/15)
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