Fremdkapitalzinsen bei der Festlegung der unternehmensindividuellen Erlösobergrenze (Beschluss vom 18.11.2020, 3 Kart 843/19)
Der Begriff der „Fremdkapitalzinsen“ in § 6 Abs. 3 S. 2 ARegV ist nicht in einem handelsbilanziellen Sinne zu verstehen, der sämtliche Zinsen und ähnliche Aufwendungen für handelsrechtlich als Fremdkapital zu bilanzierende Positionen erfasst, sondern setzt ein kalkulatorisches und damit engeres Verständnis voraus, nach dem nur der Aufwand erfasst wird, der auf der Aufnahme verzinslichen Fremdkapitals beruht.…
OLG Düsseldorf, N&R 2021, 115-121 (Beschluss vom 18.11.2020, 3 Kart 843/19)
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