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NUR 2007, 40
VG Köln 
Sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung aufgrund vorstoßenden Wettbewerbs (Urteil vom 02.11.2006, 1 K 4871/05)

Das Streitbeilegungsverfahren nach § 133 TKG ist gegenüber dem Verfahren nach § 126 TKG nicht subsidiär.

VG Köln, N&R 2007, 40-42 (Urteil vom 02.11.2006, 1 K 4871/05)

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